Die jungsteinzeitlichen Stätten sind in späterer Zeit als Gerichtsorte genutzt worden.
Im Falle der Dötlinger Gerichtsstätte ist nachgewiesen, dass hier die Besitzer des nahegelegenen Hofes Aschenbeck mindestens zwischen 1742 und 1812 Holzgericht über Forstfrevler abhielten. Das kleine Grab selbst ist schlecht erhalten. Einige Trag-und ein vor dem Grab liegender Deckstein sind noch vorhanden.
Dieser Großsteingrab ist Teil der Straße der Megalithkultur (SMK).